Förderung

In Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland wird die Glanvieherhaltung bezuschusst.
Die Prämienzahlung ist länderspezifisch geregelt und liegt derzeit zwischen € 50.- und € 200.- je förderfähigem Tier.

 

WICHTIG für die Förderung in Rheinland-Pfalz

Sicherheitshalber machen wir unsere Mitglieder
hiermit noch einmal darauf aufmerksam:
Wie bereits in den beiden Bauernblättern angekündigt,
können bereits Antrage für das Jahr 2011 gestellt werden.


Es werden 2011 keine Antragsformulare verschickt, sondern müssen aus dem Internet heruntergeladen werden und dann ausgefüllt an die DLR-Westpflaz zugestellt werden.

Wer keinen Internetzugang hat, dem sendet die DLR natürlich - auf Anfrage - Unterlagen zu.

Förderung der Erhaltungszucht Glanrind
- Anträge bis 01. September 2011 einreichen -

Die Förderung der Zucht oder Haltung der in der Roten Liste des Fachbeirates für Tiergenetische Ressourcen aufgeführten Tierrasse Glanrind wird auch 2011 fortgeführt. Förderfähig sind Glanrinder, die im Zuchtbuch des Fleischrinder-Herdbuch Bonn e. V (Hauptabteilung A) eingetragen sind und damit am Erhaltungszuchtprogramm des Fleischrinder-Herdbuch Bonn e. V. teilnehmen. Dies schließt ein, dass die Tiere:
o mindestens 2 Jahre alt sind,
o einen Glanblutanteil >15% und einen Anteil
       an Einfarbig Gelbem Höhenvieh (EGH) > 75% haben
o und von einem gekörten Bullen abstammen.
o Förderfähige männliche Tiere müssen gekört sein.

Gefördert werden Landwirte und sonstige Tierhalter, die über einen Zeitraum von fünf Jahren Glanrinder halten und ihren Betrieb selbst bewirtschaften. Ausgenommen sind Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 v. H. des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt. Die Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt. Es können jährlich bis zu 200 € je förderfähigem Zuchttiere gewährt werden. Zusätzlich können bis zu 240 € je Tier (GVE) für die Bereitstellung von förderfähigen Zuchttieren für den Embryotransfer oder die Samengewinnung gewährt werden, wenn entsprechende Abrechnungen über in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung durchgeführte Maßnahmen dem Antrag beigelegt werden.

Antragsformulare und nähere Informationen zur Förderung der Erhaltung genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft erhalten Sie über die Internetseiten unter www.DLR.rlp.de, Portal Förderung und Qualität > Tiergenetische Ressourcen. Wenn Sie förderungs- oder verwaltungsrechtliche Fragen haben, können Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gruppe „Tierzucht und Qualitätsprüfung“ des DLR Westpfalz (Bewilligungsbehörde) wenden. Die Zuwendungen sind mit schriftlichem Antrag nach vorgegebenem Muster und den erforderlichen Nachweisen bis 01. September 2011 zu beantragen: Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westpfalz, - Abteilung Agrarwirtschaft -, Neumühle 8, 67728 Münchweiler/Alsenz.